Leitfaden für das Kaiserpaar ab 2022
Auch dem Kaiserpaar möchten wir an dieser Stelle eine kleine Hilfe geben.
Das Erringen der Kaiserwürde ist in § 12 Abs. 2 der Satzung des Schützenvereins Wadelheim e.V. geregelt.
- Die Kaiserwürde ist allen ehemaligen Königen vorbehalten.
- Der Kaiser wird im Abstand von 3 Jahren ausgeschossen. Abweichungen vom Zeitraum können durch Beschluss der Mitgliederversammlung getroffen werden.
- Der Kaiserschuss kann frühestens 5 Jahre nach dem letzten Königsschuss getan werden.
- Die Kaiserwürde kann nur einmal erreicht werden.
Ablauf Schützenfest am Sonntag
Nach dem Kaiserschuss gibt der Kaiser dem Vorstand den Namen seiner Kaiserin bekannt. Die Adjutanten überbringen im Namen des Kaisers einen Blumenstrauß (vom Verein).
Die Proklamation findet am späten Nachmittag nach dem Königsschuss im Festzelt statt. Der Abend klingt in einem Dämmerschoppen aus. Angemessene Kleidung ist hierzu erwünscht.
Sonntags hat der Kaiser keine Verpflichtungen.
Am Montag
Am Montagmorgen trifft sich der Kaiser mit dem Vorstand, den Offizieren und dem Spielmannszug. Der Kaiser erscheint im schwarzen Anzug, mit Hut und Kaiserkette. Anschließend ist der Aufmarsch zum Frühschoppen. Beim ersten Frühschoppen nach dem Kaiserschuss gibt der Kaiser ein Fass Bier aus (50l).
Im Jahresverlauf
Für insgesamt drei Jahre ist der Kaiser ein geborenes Mitglied des Vorstands.
Er arbeitet im ersten Jahr aktiv im Vorstand mit, hat aber gegenüber dem Vorstand, insbesondere bei den Versammlungen, keine Verpflichtungen.
Im folgenden Jahr:
Ablauf Schützenfest am Samstag
Samstagmorgens wird der Kaiser vom Spielmannzug geweckt, falls gewünscht.
Am Nachmittag nimmt der Kaiser mit der Kaiserkette an der heiligen Messe teil. Danach wird er zur Gefallenenehrung beim König ausgeholt. Getränke, etc. müssen auch dabei nicht gestellt werden.
Nach der anschließenden Polonaise durch Wadelheim erfolgt der Ball der Könige, bei dem der Kaiser die Möglichkeit hat einen eigenen Ehrentisch für seine Gäste zu bekommen. Für die Getränke seiner Gäste ist der Kaiser verantwortlich.
Sollte dieses nicht gewollt sein, so ist sein Platz zusammen mit seiner Kaiserin im ersten Jahr mit am Königstisch.
In den folgenden Jahren ist es dem Kaiser freigestellt, ob er mit am Königstisch oder Tisch des Vorstandes sitzt.
Die o.a. Verpflichtungen gelten nur für das erste Jahr nach dem Kaiserschuss.
Der Kaiser erhält folgende Zuwendungen:
- als Preis einen Präsentkorb
- Kaisergeld € 150,–
– aus dem Königsbund von jedem lebenden König € 10,–
Wir hoffen, dass wir mit diesem Leitfaden allen künftigen Königen und Kaisern etwas helfen können und freuen uns über eine rege Teilnahme beim Königs- und Kaiserschiessen.